Rechtsberatung

 

Eine kurze Einführung

Persönlich bin ich der Ansicht, dass nur die wenigsten Anwälte von allen Rechtsbereichen Kenntnis haben können. Insofern möchte ich mich in Ihrem Interesse darauf beschränken, ausschließlich in meinen Spezialgebieten tätig zu sein.

In den 12 Jahren meiner Berufstätigkeit habe ich mich auf die Bereiche Immobilien- und Erbrecht spezialisiert. Ich berate Privatpersonen und internationale Investoren hinsichtlich des Erwerbs oder der Veräußerung größerer und kleinerer Objekte aller Art.

Immobilienrecht

Im Immobilienrecht ist zu beachten, dass, anders als beispielsweise in Deutschland, die Eintragung der Übertragung in das Grundbuch nicht Voraussetzung für den Eigentumsübergang ist.

Eine notarielle Kaufurkunde ist in Spanien erforderlich, um die Eintragung in das Grundbuch zu erwirken, weshalb in der Praxis alle Immobilienübertragungen notariell beurkundet werden.

In den letzten Jahren habe ich viele ausländische Investoren in Spanien vertreten. Hierbei war ich ihnen in erster Linie bei dem Erwerb der Immobilien behilflich, aber auch bei allen Fragen zu den Möglichkeiten der späteren Nutzung oder der Einholung etwaiger Lizenzen.

Unter anderem bin ich Ihnen gerne in folgenden Bereichen behilflich:

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Immobilienkäufe und -verkäufe

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Bauverträge

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Neubauerklärungen

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Schenkungen zu Lebzeiten

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Mietrecht

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Anmeldung einer Immobilie für die touristische Vermietung

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Hypothekenbestellung

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Leasingverträge

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Steuerberatung

Erbrecht

In Spanien ist eine Erbschaft formell vor einem Notar anzunehmen. Dies gilt zumindest dann, wenn das Nachlassvermögen eine in Spanien belegene Immobilie umfasst. Erst dann kann ein Erbe im Grundbuch als Eigentümer eingetragen werden.

Ich stehe Ihnen unter anderem zu folgenden erbrechtlichen Fragen zur Verfügung:

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Erbschaftsabwicklungen

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Nachlassplanung

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Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen

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Aufsetzen von Testamenten

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Vorsorgevollmachten

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Patientenverfügungen

Gesellschaftsrecht

Im Zusammenhang mit Gesellschaften, die spanische Immobilien halten, berate ich Sie gerne zu folgenden Anliegen:

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Gründung einer spanischen GmbH (sog. S.L.)

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Einbringung einer Immobilie in eine bereits existierende Gesellschaft

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Übertragung der Gesellschaftsanteile

Sonstiges

In den beiden genannten Schwerpunkten berate ich Sie auch in vielen Randgebieten (u.a. beim Erwerb von Booten oder Liegeplätzen sowie der Einholung etwaiger Lizenzen) oder arbeite mit ausgewiesenen Spezialisten zusammen.

Wenn Sie in Spanien eine Immobilie erwerben oder erben, benötigen Sie eine sogenannte Ausländeridentifikationsnummer (NIE-Nummer). Bei der Einholung dieser Nummer bin ich Ihnen ebenso behilflich wie bei der erforderlichen Anmeldung beim Finanzamt.

In Spanien benötigt man eine notariell beurkundete Vollmacht, um Sie vor Behörden oder Notaren vertreten zu können. Diese kann in Spanien, aber auch in Deutschland, vor einer spanischen Auslandsvertretung oder einem deutschen Notar beurkundet werden.

 

Ich selbst bin in Valencia ansässig, kann Sie aber gemeinsam mit meinen Kooperationspartnern spanienweit vertreten.

Sollten Sie unsicher sein, ob ich Ihnen weiterhelfen kann, kontaktieren Sie mich einfach unverbindlich und wenn ich Sie tatsächlich nicht beraten kann, empfehle ich Ihnen gerne einen vertrauenswürdigen Spezialisten.

Lotta.Hilgers